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Die
Geschichte der Gemeinde Hahn im Taunus von seinen Anfängen bis zur Stadtgründung Taunusstein 1971 |
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Das 19. Jahrhundert und die Annexion Nassaus durch Preußen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das 19. JahrhundertAus dem letzten Abschnitt ist klar ersichtlich, dass Hahn zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch ein sehr kleiner Landort war. Dessen Einwohner in der Hauptsache von der Land- und Forstwirtschaft lebten. Da die Stockbücher für die Gemeinde Hahn erst etwa 1810 / 1820 angelegt wurden, kann als halbwegs brauchbare Grundlage für die landwirtschaftlichen Besitzverhältnisse eine "Steuerliste" aus dem Jahre 1804 angesehen werden. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass die beiden "Höfe" sowie der "herrschaftliche" Besitz und jener der Gemeinde selbst in dem Verzeichnis fehlen. Eine annähernd richtige Zahl sämtlicher Einwohner von Hahn lässt sich für diesen Zeitraum kaum angeben, doch bildet die erwähnte Steuerliste zusammen mit der Liste der Holzberechtigungen aus dem Jahre 1806 eine Grundlage zur Ermittlung der ansässigen Familien. Es werden nämlich genannt:
Von einer Reihe dieser Familien lassen sich aus den noch vorhandenen Akten über Erbschaftsangelegenheiten gewisse familiäre und vermögensrechtliche Tatbestände aussagen. Von allgemeinem Interesse sind die Angaben über Hofreiten, die leider seltener anzutreffen sind. Beispielweise heißt es bei der Vermögensübergabe 1801 nach Johann Georg Hartmann an:
Bei der Erbteilung nach Johann Jacob Bäck (Beck) im Jahre 1814 unter seine 4 Kinder, "seine Ehefrau ging ihm schon vor 18 Jahren in die Ewigkeit voraus", erhält die
In der Vermögensübersicht bzw. Übergabe nach Philipp Dörrbaum Witwe (1816) an ihre Kinder
Jedenfalls ist daraus zu ersehen, dass es damals bereits eine Nummerierung der Hofreiten und Gebäude gegeben hat. Ein Verzeichnis ist leider nicht überliefert. Das Leben der Einwohner von Hahn wurde im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts vor allem von 2 Ereignissen aufgerüttelt:
Von
gelegentlichen Einquartierungen, Dienst- und vor allem
"Fourage"-Leistungen abgesehen, häufen sich für die Gemeinde
die
Kriegslasten in Form der Schulden. Von 1805 an weist Hahn eine
steigende Schuldenlast auf, von der es ausdrücklich heißt,
"einschließlich Kriegsschulden". 1805 sind es 6.723 Gulden, die mit 5 %
zu verzinsen sind. Im folgenden Jahr muss die Gemeinde einen
zusätzlichen Holzeinschlag vornehmen, um die Zinsen und die
Tilgungsrate aufbringen zu können. 1809 werden 6.562 Gulden "an
Capital" und 232 Gulden "an Interessenten" ausgewiesen.
Im
Zusammenhang mit der Aufhebung
des Ritterstiftes zu Bleidenstadt stehen aber nicht nur die
Veränderungen in den Besitzverhältnissen innerhalb der Gemarkung Hahn,
auch in verwaltungsrechtlicher Hinsicht ergibt sich für den Ort eine
Veränderung. Es wird nämlich dem "Ortsvorgesetzten in Hahn Johann
Philipp Mehl" (ähnlich in Wingsbach und Seitzenhahn im Jahre 1804 der
"Schultheiß"-Charakter verliehen (wörtlich wird gesagt: "für ihn und sein Nachfolger das
Prädikat als Schultheiß beizulegen"). Vorher waren nämlich
die drei Gemeinden Hahn, Wingsbach und Seitzenhahn "dem Schultheiß zu Bleidenstadt
subordiniert."
Selbstverständlich hatte die Säkularisation des alten "Klosterhofes" die gesamte Einwohnerschaft in Erregung gebracht, wenngleich die eingetretenen Besitzveränderungen zunächst nur sehr wenige Einwohner unmittelbar berührten (Rechtsnachfolger wurden die Grafen v. Nassau. Der bisherige Hof-"Beständer", das ist der Pächter, blieb aber vorläufig der Verwalter. Dagegen hatte der plötzliche Ausfall der "herrschaftlichen Gewalt" des Ritterstifts, vor allem das Aufhören der Ansprüche auf Zehnte und Dienstleistungen sowie der weitergehende Waldnutzungsrechte, wesentliche Veränderungen und Unklarheiten für fast alle Einwohner von Hahn zur Folge. Wie leicht einzusehen, war die Neuordnung der komplizierten Rechtsverhältnisse durch die "Landesherren" nicht ganz reibungslos möglich. Außerdem dauerte sie viele Jahre, so dass sie zeitlich auch mit vielen einschneidenden Änderungen des öffentlichen Rechts in Land und Reich zusammenfiel. So brachte das Jahr 1806 die Aufhebung der Leibeigenschaft und 1812 die Aufhebung der alten Fronden und Dienste, wodurch eine Neuregelung des gesamten Abgabewesens notwendig geworden war. Als Beispiel für die verschiedene Auslegung der neuen Rechtslage seien die verschiedenen Streitereien über die "Holzberechtigungen" erwähnt. Da ist z. B. in einem gemeinsamen Schreiben der Gemeinden Bleidenstadt, Hahn und Seitzenhahn vom 21. Mai 1805 wörtlich zu lesen: "... bitten unterthänigst, ihnen nicht mehr Fronden aufzubürden, als sie unter ihrer vorigen Herrschaft zu leisten verbunden waren" (es handelte sich um "Waldfronden", später um "extra Clafterholzfahrten", um Befreiung von "Waldkulturfronden" und dergleichen). In den Akten des Amtes Wehen betreffs "Die Aufhebung der Leibeigenschaft" (1806) findet sich ein Bericht, in dem es wörtlich heißt, dass Hahn zu jenen Orten zählt, die "mit dem Leibeigenschaftsnexus behaftet sind", anschließend wird die "Manumissionsgebühr" (Freilassungsgebühr, auch "Abkauf" genannt) von Hahn, "in anno 1799 mit 81 fl." und 1803 mit 158 fl. 45 kr. angegeben. Als ein Ergebnis aller dieser Ereignisse vom Beginn des 19. Jahrhunderts, als weitere Ergänzung ist auch der Abverkauf der Specht'schen Güter anzuführen, ergibt sich die Tatsache, dass man auch in Hahn immer mehr Brach- und Weideland unter den Pflug nahm und den Ackerbau intensivierte. Inzwischen war auch der Kartoffelanbau üblich geworden und 1811 wurde ein Rescript betr. "Einschränkung der Weidgerechtigkeit "in spe" die das Schafhalten der Schäfer" verlautbart. Das Jahr 1812 brachte neben der Aufhebung der alten Abgaben und Fronden eine gewisse Selbstverwaltung der Gemeinden und damit im Zusammenhang die Verpflichtung der Gemeindeverwaltungen zur Aufstellung einer Haushaltsrechnung (Budget). Zufällig ist das "Budget der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Hahn für das Jahr 1812" überliefert. Es ist recht aufschlussreich und sei deshalb in seinen wichtigsten Posten wiedergegeben. Die Gesamteinnahmen werden mit 823 Gulden und 10 Kreuzern veranschlagt. Im Einzelnen sind dies:
Die weitaus größte Last unter den Ausgaben sind die "Zinszahlungen": es heißt
Dann folgen die Steuern:
Im Zusammenhang stehen die Aufwendungen für den Wald:
Weiter sind ausgewiesen:
Der Schuldenstand ist mit 7.121,35 Gulden angegeben. Im Zusammenhang mit diesem Haushaltsplan steht ein Schreiben des damaligen Schultheiß Mehl vom 8. Januar 1813, dass für das Jahr 1813 mit "vier Simplo" zu rechnen ist (d. h. der vierfache Steuermessbetrag soll gezahlt werden.), "da man nicht weiss ... wie es mit dem herrschaftlichen Hof und Wiess in Hahn gehalten wird, ob solche herbeigezogen werden dürfen." Zu Vergleichszwecken über die Kaufkraft des Guldens seien einige Preise aus der Zeit um 1810 beigefügt. Es kostete
Der Posten der Haushaltsrechnung "Gewerbesteuer" ist besonders auffallend, da in den (leider unvollständigen) amtlichen Unterlagen die Gewerbetreibenden selbst nicht genannt sind. Wie aber bereits ausgeführt wurde, gab es damals in Hahn neben den Müllern schon verschiedene Handwerker und "Wirte". Namentlich zusammengestellt finden sich erst in Listen aus den Jahren 1830 bis 1850; allerdings ist in einzelnen Fällen die Jahreszahl 1819 beigefügt (d. h. sie waren bereits damals tätig) und zwar:
Als weitere Zugänge sind in der Liste der Gewerbetreibenden bis 1850 überliefert:
Wie lange Mehl Schultheiß in Hahn war, ist aus den vorhandenen Akten nicht zu ersehen. Jedenfalls unterschreibt 1828 bereits ein Schultheiß einen Bericht betr. "Zusicherung der Postpferde zu Frohnfahrten für Gemeindezwecke" sowie zur Frage der Spanndienste von "solchen in hiesiger Gemeinde, welche auf ihre Gewerbe ein Fuhr erhalten." Mit Beginn der Zwanzigerjahre werden schon die Stockbücher und "Spezialkataster" für die Gemarkung Hahn geführt. Allerdings muss beachtet werden, dass der "Flächengehalt im örtlichen Feldmaß ausgedrückt" ist: 1 Morgen gleich 160 Ruthen und "100 örtl. Morgen enthalten im Normalmaß 144 Morgen". Die "landesherrliche Domäne" weist vor 1830 aus: 83 Morgen, 8 Ruthen und 12 Schuh gleichgesetzt "Capital 1.586 und Grundsteuer 6, 36, 2" Vom 14. Juli 1830 ist ein "Versteigerungsprotokoll" (unterschrieben von Schultheiß Kraft) überliefert, dass der Schätzwerte wegen Interesse verdient. Es werden der "Witwe Kilb" amtlich "taxiert": 1 Kuh = 36 fl., ein "Haufen Bett-Tücher" = 10 fl. und eine eichene Kiste = 4 fl. Diese Preise müssen wohl zu hoch gewesen sein, denn die Versteigerung "wird geschlossen, da kein Steigliebhaber erschien." Für 1840 (?) muss es im Lande eine Volkszählung gegeben haben, deren Ergebnisse von C. D. Vogel in seinem Geschichtswerk veröffentlicht wurden. Nach dieser Tabelle gab es in Hahn
Der in der Tabelle ausgewiesene Bevölkerungszuwachs betrifft in der Hauptsache die Berufsgruppe der Gewerbetreibenden, wie bereits oben nachgewiesen wurde. Leider sagen auch die für bestimmte Jahre vorhandenen Aufzeichnungen über die "Aufnahme als Bürger" von Hahn nichts über den Beruf. So werden laut "acta generalia" z. B. als "Bürger in Hahn" aufgenommen:
1840 beginnt die allgemeine Zehntablösung. Im Jahre 1841 und 1843 wurde der "Weg nach Bleidenstadt ("Bleischter Weg"; heute Straße "Zum Schwimmbad") erweitert, wie aus einer Antwort der Gemeinde Hahn aus einem Bericht der Rechnungskammer vom 14. März 1853 hervorgeht, demzufolge ein von der Kammer beanstandeter Betrag von 63 fl. 10 kr. für diesen Zweck verwendet worden sei (auch der Revisionsbericht für 1852 enthält die Worte: "wieder sehr oberflächlich aufgestellt"). 1844/45 wurde das "Backhaus ... repariert" und ein neuer Backofen aufgestellt. In den folgenden Jahren wird der Erhaltung der Wege mehr Gewicht beigemessen. Der Grund war die Errichtung der "Chaussee" (die heutige Bundesstraße 54) von Wiesbaden nach Hahn und Bad Schwalbach (das bis 1929 Langenschwalbach hieß), die in den Jahren 1852 bis 1856 fertig gestellt wurde. Durch diesen Straßenzug, der bald darauf nach der anderen Richtung über Wehen und Neuhof nach Idstein erweitert wurde, kam es zu einer ganz neuen Verkehrserschließung, die sich für die weitere Entwicklung des Ortes Hahn ganz entscheidend auswirken sollte. Bereits während des Baues dieser Straße zeichnet sich der Plan ab, den Ort zu einer Verkehrsader hin zu erweitern. Dies beweist unter anderem auch der erste überlieferte "Situationsplan über die Anlage einer Baulinie im Ortsbering zu Hahn", der aus dem Jahre 1858 stammt und hier als kleine Skizze für sich sprechen soll. Den Bauplatz an der Einmündung der nunmehr verlängerten Ortsstraße in die neue "Chaussee" (jetzt Aarstraße) erwirbt Johann Georg Bierod Witwe aus Neuhof zur Errichtung einer Gaststätte mit Herberge (wörtlich heißt es: "an der Chaussee bei Hahn") Doch sollte der alte Ortsteil nicht zu kurz kommen. Am 14. Januar 1857 legt die Gemeinde Hahn (Bürgermeister Land) beim Amt Wehen ein Gesuch vor, einen "Extranen Holznachhieb im District Stelzer" zu bewilligen, da die Gemeinde mit den so gewonnenen Mitteln die "Ausführung einer Brunnenleitung" finanzieren will. Diese Leitung soll durch die Ortsstraße von Norden nach Süden bis an das "Gemeinde-Back- und Rathaus" errichtet werden, "... um Wasser zum Trinken und Kochen ... zu erhalten" und um " ...zur Winterszeit das Wasser und Eis von der Ortsstraße zu bringen" (so "bereits vor 3 Jahren beschlossen"). Zur Instandsetzung der Ortsstraße musste im Jahre 1858 jeder Bürger 2 Karren "Feldsteine sammeln" und "die Befuhrten" mussten sie zuführen. Die Ausbesserung wurde in zwei Abschnitten vorgenommen, zuerst "vom Dorfbrunnen bis an das Hofhaus" und dann "vom Dorfbrunnen bis an die Lauterbach". Höchstwahrscheinlich ist diese Herrichtung der Ortsstraße in Zusammenhang zu bringen mit der Anlage einer "Straße von Hahn nach Wingsbach, Hennethal bis zur Michelbacher Gemarkung", für die ein Kostenvoranschlag vom 7. Dezember 1856 vorliegt. Demzufolge sollen in der Gemarkung Hahn 1.047 Ruten in Anspruch genommen werden, von denen aber 692 "gratis" zur Verfügung stehen, nämlich 663 Ruten Wald und 24 Ruten sind Gemeindeeigentum und 5 Ruten "gratis abgegeben von A. Schmidt". Die Erfüllung größerer öffentlicher Arbeiten und Aufgaben hatte aber eine Erhöhung der geforderten Steuern zur Folge und für das Jahr 1856/1857 wurde vom Bürgermeister Land " viereinhalb" Simplo vorgeschlagen. Dagegen wurde von 31 "Bürgern von Hahn" beim "Herzoglichen Amt zu Wehen" Einspruch erhoben (Das Gesuch mit allen Unterlagen ist noch vorhanden. Es weist 31 Unterschriften auf.). Als Begründung für die "Dispensation von Erhebung von 4 1/2 Simplo" wird gesagt, dass diese Steuererhöhung "einerseits unnötig und andrerseits sehr erdrückend" sei. Im einzelnen wird sodann ausgeführt, dass
Unterschrieben ist das Gesuch von Schauss, Georg Hölzel, Joh. Mehler, Jacob Ohlemacher, Jacob Frankenbach, J. Kadesch, Peter Döringer, Georg Philipp Brühl, J. G. Herrmann, Peter Kilb, J. G. Donecker, Adam Donecker, Karl Wittlich, C. Ph. Bücher, Andreas Schmidt, Bern. Hermann, Johann Philipp Best II., Georg Bücher, G. Wett (?), Lorenz Wengel, Peter und Georg Schuster, Joh. Ph. Hölzel Witwe, Johann Wittnich, Augsut Knapp, Johann Philipp Witt, Leonhard Mehl, Philipp Rücker, Johannes Ernst und Kraft. Die Erledigung dieses Gesuchs war der folgende Brief an den Bürgermeister Land: "... das rubrizierte Gesuch liefert den Beweis, dass die Gesuchsteller mit dem Sachverhalt der Gemeinde ganz und gar nicht bekannt sind. Ich weise Sie an, sämtliche Gemeindebürger im Rathaussaal zu versammeln und ihnen nachstehende Verfügung bekanntzugeben: "Die
rückständigen Steuern für 56 müssen binnen drei Tagen bezahlt werden,
widrigenfalls ich gegen jeden Steuerpflichtigen ...
eine
Strafe von 3 Gulden oder 3 Tage Gefängnis erkennen werde ..."
Aus dem Jahre 1858 liegt auch ein Verzeichnis der "Hofreithen von Hahn" vor und 1861wurden die Eintragungen in ein "Lagerbuch über die Gemarkung der Gemeinde Hahn" abgeschlossen. Ein Auszug davon soll mit einer Planskizze (Lagerbuch 1861) die damaligen Verhältnisse veranschaulichen.
Die Anlage der vorgenannten Verzeichnisse und Bücher haben eine lange Vorgeschichte. Bereits am 14. Oktober 1852 wurde von den "Gutsbesitzern der Gemarkung Hahn" die "Vermessung der Gemarkung" durch den Geometer Balzer aus Wiesbaden in Anwesenheit des Amtmannes Vorhauser protokollarisch beschlossen (als Vertreter der Gemeinde haben unterschrieben: Bürgermeister Schmidt, Gemeinderäte Schauss, Hölzel, Land und Frankenbach). Als "Gemarkungs-Gehalt", d. h. Ausmaß der Äcker und Wiesen wurden rund 740 Morgen genannt, wovon 96 Morgen Eigentum der Gemeinde und übaer 102 Morgen Eigentum der herzoglichen Domäne waren. Mit der Vermessung sollte Hand in Hand auch eine Güterschätzung durchgeführt werden (Schätzer war zuerst Philipp Land, der 1854 zurücktrat, an seine Stelle wurde Friedrich Capito gewählt). Ferner wurde damals auch schon eine "Consolidierung der Wiesen" und an ein "Verebnen der Aar" (also eine gewisse Güter-"Regulierung") für zweckmäßig erachtet. Die Gesamtkosten dieser langjährigen Arbeiten betrugen über 4.824 Gulden (lt. Endabrechnung vom 25. Juli 1865. Insgesamt wurden 1.143 Morgen 98 Ruten vermessen. Kosten pro Morgen fl. 4,13. Eine eigene "Güterregulierungskasse" wurde von dem Vermessungsrechner Adam Best geführt. Aus der Mitte des 19. Jahrhunderts sind auch so manche alten Akten und Schriftstücke überliefert, die den beruf oder das Fortkommen einzelner Einwohner von Hahn betreffen. Bloß um die damaligen Verhältnisse zu charakterisieren, seien einzelne Auszüge wiedergegeben:
Diese neue Baulinie, die heutige obere Bahnhofstraße, schaffte eine Parallele zur Verlängerung der Ortsstraße bis zur "Chaussee" (jetzt: Wiesbadener Straße) mit der deutlichen Absicht zur Erweiterung des Ortsberinges in der Richtung Aarstraße. Tatsächlich lag damals die Kreuzung Aarstraße mit der Ortsstraße "außerhalb von Hahn", wie es z. B. in dem Ansuchen von Johann Georg Bierod (1858) und Johann Georg Best (1862) heißt, als sie die Zuweisung es Bauplatzes erbaten, um hier "bei Hahn" eine Gaststätte zu errichten. Beide Gesuchsteller betonen, dass ihre Betriebe wegen der großen Entfernung vom "Ort Hahn" den dort befindlichen Wirten keine Konkurrenz machen werden. Heute aber liegen diese beiden Gaststätten ("Sonne" und "Taunus") sozusagen im Zentrum von Hahn. Aus dem Jahre 1864 liegt eine ausführliche Liste der Einwohner von Hahn vor. Sie lautet:
Insgesamt gab es also in 49 Hausnummern 312 Einwohner (95 männliche und 96 weibliche Einwohner), davon 121 Kinder unter 14 Jahren (64 Knaben und 57 Mädchen). Anschließend werden noch die Ergebnisse einer Viehzählung aus dieser Zeit angeführt
Die damals gültigen können dem "Viehhandelnden Protokoll" der Gemeinde Hahn entnommen werden:
Übrigens wurde seitens der Gemeinde an der Tradition der Förderung der Viehzucht festgehalten. So wird z. B. auf Kosten der Gemeinde "die gross Viehklistierspritz" repariert. Am 1. September 1865 wird von der Landesregierung der Beschluss der Gemeinde - Bürgermeister war damals der Landwirt Land und zwar vom 1. Januar 1858 und 31. Januar 1870 - auf Errichtung einer eigenen Schule bewilligt und 1867 das neue Schulhaus eingeweiht. Hahn wächst nun langsam aber stetig und die Volkszählung aus dem Jahre 1870/19872 registriert bereits 81 Familien mit 333 Köpfen und drei Jahre später werden 58 Häuser gezählt. Dem Bürgermeister Land folgte im Februar 1870 im Amt der Landwirt Bücher bis zum 30. September 1875 und anschließend bis zum 4. Oktober 1887 der Landwirt Groß. Die kriegerischen Ereignisse der Jahre 1865/1866 und 1870/1871 brachten auch für Hahn Durchmärsche und 1870 auch Einquartierung von Mannschaften. Am 28. August 1865 wurde der Beschluss gefasst, dass "Gepäck des Militärs ... auf der Fronde" zu fahren. Auch 1870 wurden die Pferdebesitzer als Fuhrleute "zu Kriegsdiensten" herangezogen, wobei die Gemeindekasse bei "Kriegsfahrten für 2 Pferde pro Tag 4 Thaler" vergüten musste. Aus den Akten des Jahres 1870 ist noch von besonderem Interesse eine "Gemeinde-Rechnung für 1869/1869". Unter anderem wird dort zunächst ausgewiesen, dass der Gemeindewald ein Ausmaß von 722 Morgen 47 Ruten und 18 Schuh hatte und einen Bruttoerlös von insgesamt rund 670 Talern eingebracht hat. Die Gemeindesteuern waren mit 60 % der Messbeträge festgesetzt und Hebeliste schließt mit einer Summe von Tal. 335, 19, 6. Als gewerbesteuerpflichtig sind genannt.
Die "Hundetaxe" steht mit einem Ergebnis von Tal. 16, 22, 10 zu Buche und als Schulgeld sind von 70 Kindern Tal. 30, 18, 9. Recht aufschlussreich ist schließlich eine "Rechnung über Anschaffung und Unterhalt der Feuerspritze der combinierten Gemeinden Bleidenstadt - Born - Hahn - Seitzenhahn" über Tal. 35, 25, 7 zu deren Deckung die Gemeinde Hahn - "nach dem Steuerfluss aufgeteilt" - Tal. 9, 11, - beisteuern musste. Das bedeutet, dass Hahn damals keine eigene Feuerwehr hatte. Ein Rückblick auf das Jahrzehnt 1860 bis 1870 lässt deutlich erkennen, dass diese Jahre für die Entwicklung des Ortes von überragender Wichtigkeit waren. Die Bürgerschaft hatte mit ihren verantwortlichen Vertretern die Zeichen der "neuen" Zeit erkannt., die sich für Hahn bietenden grundlegenden Tatbestände richtig ausgenützt und für den Ort ein zuverlässiges Fundament gelegt, einerseits zur strukturellen Wandlung der Wirtschaft seiner Einwohner, in dem sie über den alten Ortsteil, dem Sitz der landwirtschaftlichen Betriebe, hinaus strebte zu den neuen Verkehrsstraßen; andererseits wurde durch die Lösung von "Verbandsbindungen mit Bleidenstadt die Selbständigkeit als Verwaltungskörperschaft ausgebaut und gefestigt (den Beweis liefern einerseits die weit gehenden Erschließungen von Baugelände wodurch vor allem auch die Errichtung und Ansiedlung von gewerblichen Betrieben in den kommenden Jahrzehnten ermöglicht wurde - andererseits die Errichtung einer eigenen Schule, ferner eines eigenen Friedhofes und einer eigenen Feuerwehr). Die ersten Auswirkungen dieser neuen wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung wurden bereits in einer Finanzstatistik aus dem Jahre 1875 sichtbar. Die gesamten Steuereinträge betrugen 2.353,25 Mark bei einem Hebesatz von lediglich 60 % der Messbeträge - pro Kopf der Bevölkerung waren es 7,74 Mark (Der Zuschlag für die evangelische Kirche betrug 33,3 %, für die katholische Kirche gab es keinen Zuschlag.). Jedenfalls hat die in so vielen Gegenden Deutschlands nach dem Krieg von 1870/1871 und im Westen bis in die Gegenwart andauernde Industrialisierung (in Verbindung mit der ungeahnten Ausweitung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen) auch bis nach Hahn seine Wellen geschlagen. Auch hier setzt die bereits angebahnte, in der Hauptsache auf die günstige Verkehrslage sich stützende neue Wirtschaftsentwicklung ihr Wachstum fort. Mit dem ständigen Aufkommen von gewerblichen Betrieben wächst der Ort zusehends und die Zahl der Einwohner steigt durch Zuzug von Jahrzehnt zu Jahrzehnt immer rascher. Dabei wird selbstverständlich der Prozentanteil jener immer kleiner, die von der eigenen Landwirtschaft leben. Einen besonderen Impuls erhielt dieser sich immer deutlicher zeigende Strukturwandel der Wirtschaft in Hahn durch den Bau der Eisenbahnlinie von Wiesbaden nach Bad Schwalbach - Limburg (zu Beginn der Neunziger-Jahre) sowie durch die nach der Jahrhundertwende einsetzende Motorisierung des Straßenverkehrs. Wie sehr man sich Anfang des 20. Jahrhunderts noch gegen den Autoverkehr zur Wehr setzte, belegen einige Strafmandate aus dem Gemeindeberechnungsbericht von 1903. Da werden z. B. der "Oberstleutnant a. D. Stemme zu Wiesbaden" oder am 12. September 1903 der "Fabrikant Robert Schweber zu Köln" mit 3 Mark bestraft, weil sie "mit einem Kraftfahrzeug auf der örtlichen Dorfstraße innerhalb des Ortsberinges gefahren" sind - "nach Par. 1 der Polizeiordnung vom 11. Juni 1903"). Da nun das örtliche Zeitgeschehen etwa seit 1880 sowohl auf der Bürgermeisterei wie durch die Schulleitung in allen Einzelheiten niedergelegt ist, soll der letzte Abschnitt dieser "Ortschronik" unter dem Titel "Das neue Hahn" nicht mehr chronologische Tatsachenberichte bringen, sondern nur noch ausgewählte Kurzberichte und statistische Zusammenfassungen. |
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Die Annexion des Herzogtums Nassau (1806-1866) durch das Königreich PreußenDie Gründung des Herzogtums Nassau fiel in eine der Dramatischen Epochen der Weltgeschichte. die 900jährige Geschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation hat zu Beginn des 19. Jahrhunderts ein Ende gefunden, neue politische Ordnungen traten an seine Stelle, die Landkarte Europas wurde grundlegend verändert. Diese tiefgreifenden Umwälzungen wurden von Napoleon veranlasst. Er war der "Weltgeist zu Pferde" (Hegel), auch die nassauischen Länder wurden in diesen Strudel mit hineingerissen und verändert.Der beitritt der Fürsten Friedrich August von Nassau-Usingen und Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg zum Rheinbund am 17. Juli 1806 brachte für Fürst Friedrich August, den Senior des Hause Nassau, die Herzogwürde. Zugleich trafen die beiden Fürsten die Entscheidung, ihre beiden Länder zu einem Herzogtum zu vereinen. Dies geschah am 30. August 1806. Es gab keinen Wahlakt, keine Krönung oder gar eine Befragung der Untertanen. Die Gründung des Herzogtums Nassau beruhte allein auf dem Willen Kaiser Napoleons und der Entscheidung der beiden Fürsten. Damit legten sie den Grundstein für eine positive Entwicklung des Nassauer Landes zwischen Rhein und Main und Lahn, Dill und Sieg. Dann kam das unglückliche Ende des Herzogtums. Im Krieg von 1866 stand Nassau treu zum Deutschen Bund und unterstützte Österreich gegen Preußen. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck hatte diesen Grieg angezettelt, um durch "Blut und Eisen" für Preußen die führende Position in Deutschland zu erreichen. Eine einzige Schlacht am 3. Juli 1866 bei Koiggrätz entschied den Krieg. Das Herzogtum Nassau stand auf der Seite des Besiegten und wurde von Preußen als Kriegsbeute angesehen. Das Land wurde annektiert, der regierende Herzog Adolf abgesetzt und mußte ins Exil gehen. Es war der Herzog Adolf, der 24 Jahre später, also 1890 Großherzog von Luxemburg werden sollte. "von Dr. Rolf Faber, Jahrbuch des Rheingau-Taunus-Kreises 2001, Herausgegeben vom Kreisausschuß des Rheingau-Taunus-Kreises" | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||