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Die
Geschichte der Gemeinde Hahn im Taunus von seinen Anfängen bis zur Stadtgründung Taunusstein 1971 |
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Das 17. Jahrhundert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die
Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg, jenem Ereignis, das dem ganzen
Jahrhundert seinen Stempel aufgedrückt hat, wird von den
Geschichtsschreibern als eine Zeit der Neuversklavung der Bauern
charakterisiert. Dies ist zugleich auch die zutreffendste Beschreibung
vom Leben der eingesessenen Hahner Bevölkerung. Neben den vielfachen
Abgaben wurden die sogenannten "ungemessenen" Fronden und Handdienste -
auch mit Frau und Kindern - immer drückender. Deshalb stellte man
damals (1609) den Schultheißen auch eine besondere Amtsperson, den
Heimberger, zur Seite, dessen wichtigste Aufgaben wie folgt umschrieben
wurden: "Herrendienste"
bestellen, "Herbst- und
Maigeld" erheben, "Herbst-
und Maihühner" eintreiben (1609 hieß es: "Herrenhühner werden 2 von jedem
Haus gegeben"), "Futter-
und Hundhafer" besorgen und dergleichen mehr. Auch in kirchlichen Angelegenheiten gab es sehr Anordnungen und mancherlei Unduldsamkeiten. Dazu kam, dass man damals sofort mit Strafen bei der Hand war, die sehr oft verhältnismäßig hart waren. So heißt es z. B. in verschiedenen Anordnungen jener Zeiten: "Gartendieb soll mit dem Halseisen bestraft werden" oder "Kinder, so bei ihren Eltern als Beysassen sitzen, sollen gleich andern alle Lasten tragen" oder "Feldschützen sollen auch bey der Nacht ausgehen, wenn sie einen Frevler erwischen, erhalten sie ... Schützenlohn" oder "besonders bei der Wiesenernte ... von den Unterthanen gehorsam ... geleistet werden; der hierbey ausbleibende soll 9 Albus Strafe zahlen." Demgegenüber nützen die verschiedenen, wohlgemeinten Verfügungen hinsichtlich der "armen und notleithenden Menschen" recht wenig. So heißt es z. B. im Jahre 1600 einmal: "armen menschen die hülfreich hand versagen, sie darben lassen ... ist gleichsam Todtschlag" oder 1606: "Wahrsager und Zauberer ... sind peinlich zu bestrafen." Aus einigen Berichten aus den beiden ersten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts sowie aus verschiedenen Verzeichnissen über die "Ingesassenen", über die "Mannschaften" und "Unterthanen" aus den ersten Jahren des großen Krieges geht hervor, dass es in Hahn
Welche Bedeutung diese Zahlen eigentlich haben, ist nicht ersichtlich. Dagegen lässt sich feststellen, dass die Zahl der Familien angestiegen ist. Die besonderen Verhältnisse auf den "adeligen Höfen" werden in Sonderabschnitten dargestellt. Eine besondere Bedeutung hat die Angelegenheit "v. Stockheim" im Jahre 1600. Außerdem fällt in diese Zeit - nämlich 1610 - der Verkauf der "Hahner Mühle". Sie stand damals allerdings "außerhalb" des Orts. Unmittelbar vor Ausbruch des Krieges kam es noch zu einem Streit der Gemeinde Hahn mit Herrn des Ritterstift'schen Lehenshofes wegen des Faselviehs. Die Gemeinde beanspruchte aus dem Zehnt die Abtretung von je 1 Fuhre Korn- und Haferstroh sowie 3 Malter Korn und 2 Malter Hafer zur Erhaltung der Zuchttiere (damals Vasel- oder Faselvieh genannt, vom mittelhochdeutschen "Vasel"). Dieser Streitgegenstand wiederholt sich später öfters. Die Gemeinde behält stets Recht. Der 1618 ausgebrochene "große Krieg" hat mit dem ganzen "Wehener Grund" auch Hahn aufs Schlimmste heimgesucht. Bereits 1620 registriert man im Amt Wehen "Einquartierung und Durchzug der spanischen Armada". Für die damit zusammenhängenden "Kriegskosten" wurde Hahn mit 795 Talern belastet. 1623 werden in Hahn infolge "Durchzugs durch Hahn, Plünderung und anders mehr" wiederum 884 rTaler und Kosten amtlich ausgewiesen. Derartige Angaben wiederholen sich und in einem "Summar. Extract der Kriegskosten von 1620 bis 1629 inclusive im Wehener Grundt" ist der Ort "Han" mit einer Summe con 2.946 rThal. beteiligt. Dazu kamen eine allgemeine Verknappung der Lebensmittel und eine bedeutende Verteuerung. So kosteten 1620 beispielsweise eine Kuh 4 Gulden, ein Ochse 7 Gulden und ein Schwein 3 Gulden. Besonders groß war die Verteuerung 1623. Da zahlte man für ein "Achtel Korn" 3 1/2 Thaler (1623 wurde vom Kaiser der "Thaler" als Rechnungseinheit eingeführt. 1 Thaler hatte 48 Albus und 1 Albus waren 8 Kupferpfennige). In den dreißiger Jahren aber ließ sich die Kriegsfurie unmittelbar im "Wehener Grund" nieder und verbreitete überall Schrecken, Not und Tod, Brandstiftung und Verwüstung. 1631 verlassen alle geistlichen Herren mitsamt der Dienerschaft ihr Stift zu Bleidenstadt. Sie gehen nach Mainz und kommen bekanntlich nicht wieder zurück. 1632 wird die alte Stiftskirche von den Schweden zerstört und 1637 gehen in Bleidenstadt fast alle Gebäude in Flammen auf. In den Tagebuchblättern des damaligen Pfarrers von Wehen, namens Völker (oder latinisiert "Plebanus"), ist als besonders schlimm der 16. Juli 1637 vermerkt. Er schreibt wörtlich von "barbarischen Räubern und rasenden Höllenhunden". Ob damals auch in Hahn die Anwesen vernichtet wurden, ist dort nicht angesprochen. Doch muss dies wenigstens für einen Teil angenommen werden, da es in einem Bericht von 1650 heißt, dass im ganzen "Wehener Grund" nur etwa 40 Familien eine Heimstätte hatten. Aber nicht nur die Wohnstätten waren am Ende dieses schrecklichen Krieges ausgeplündert und niedergebrannt, auch die Felder lagen vielfach wüst und leer. Die Einwohnerschaft war nämlich zu einem Teil geflohen oder sie lebte versteckt in den Wäldern und musste hungern, eine größere Anzahl war natürlich umgekommen oder ganz weggezogen. Aus jenen Zeiten sind auch einige "Mannschafts- und Untertanenverzeichnisse" erhalten, aus denen hervorgeht, dass ihre Zahl ständig kleiner wird. So werden 1630 in Hahn 22 Untertanen gezählt, darunter 2 "Witweiber". Nachfolgend ein Auszug in gekürzter Form aus einem amtlichen Verzeichnis vom 20. Oktober 1630. Das Verzeichnis trägt die Überschrift "eigentlich und gewiss anzeigung aller mannschaft, welch in Wehener Grundt itziger Zeit wohnen und sesshaft seyen ..." und in "Hahn" ist es:
Summa
22 Stück, sowie 48 Kinder
Aus
dem Jahre 1650 ist ein Bericht des Amtes Wehen über
die sogenannten "Besthaupt-Abgaben" vorhanden. Dem Bericht liegt ein
Verzeichnis bei mit der Überschrift "Mannschaft des Wehener Grundts,
die von 1633 bis
jetzt gestorben". Diese Liste enthält unter "Han" 20 Namen und zwar:
Unter diesen besonders schwierigen Nachkriegsverhältnissen war es nicht verwunderlich, dass die Grafen von Nassau ganz allgemein den Bauern und Landleuten die Lasten und Fronden etwas erleichterten und auch den "arm Leuth" gestatteten, die "verwüstet" Gebiete wieder zu bebauen, nachdem sie schon während des Krieges bei Strafen verboten hatten, "auswärts dienst zu nehmen". Desgleichen wurden "wegen bisherig Sterbenslauften ... alle Mann- und Weibs-Personen ledig Stands, welche in fremder Herrschaft in Dienst sind " zur Heimkehr aufgefordert - "bey Verlust ihr jetzig und künftig Hab's und Nahrung, halb für den Herrn, halb für die Armen des Kirchspiels, daraus die Person gebürtig." Dann heißt es wieder, dass all denen, die "wüst und unbebaut liegendes" Ackerland umbauen wollen, auf 6 Jahre alle Abgaben erlassen werden ("von all und jeder Abgabe frey"); überdies soll ihnen das nötige "Holz ... für Haus, Stall ..." unentgeltlich überlassen werden. Auch wurde verfügt, dass in den Dörfern besondere Verzeichnisse angelegt werden, die "von Jahr zu Jahr" zu überprüfen seien, damit die "Schatzung" (Census, heute Steuer) "richtig in gang komme" und der "arme nicht gedrückt" werde. Daneben wurden strenge Maßnahmen gegen Auswüchse "im Fruchthandel" und gegen das "Hausieren" erlassen. Das "Branntwein brennen, kaufen und verzapfen" wurde schwer bestraft, weil das gottlos Brantweinsaufen viel Unheil anrichtet" und vieles andere mehr wurde "zur Förderung der Wolfahrt" und zur Hebung der Wirtschaft angeordnet, wobei oftmals auch einzelne Kleinigkeiten aufgegriffen wurden. So heißt es z. B. 1661: "jeder, der ein Pflug führt, soll noch vor Martini 2 Dutzend Spatzen fangen oder schießen ... oder für jeden mangelnden 1 Albus zahlen" oder 1657: "bey Hochzeiten, Kindtaufen ... soll eine Almosenbüchse umgereicht werden." In Hahn selbst lagen die Verhältnisse so, dass der aus dem Krieg als Obristleutnant heimgekehrte Johann Friedrich Köth v. Wanscheid, ein Vetter des Lehensmannes des Hahner Stiftshofes, in der Zeit von 1650 bis 1662 eine ganze Reihe von Bauerngütern, aber auch mehrere einzelne Acker- und Wiesengrundstücke, Hofreiten usw. zusammengekauft hat. Dass manche dieser Vermögenswerte ohne eigentliche Betreuer waren, geht aus den Unterlagen und Angaben über die vielen Kaufgeschäfte hervor. An dieser Stelle seien jedoch aus dem zu einem Teil noch vorhandenen "Kauf- und Tauschbriefen" jene wenigen herausgegriffen, die Einblicke in das damalige Dorfbild geben. Da wird nun ein "Hofraithplatz" des "Johann Orthen" erwähnt und dass das "Wohnhaus ... an der gemein Strass untig vom Lehenshof und am gemein brunnen liegt" (gemein = Gemeinde), während von den 2 Scheunen die eine "so dabey steht", die andere aber "auf der anderen Seit" (die Brunnenscheuer genannt wird) steht. Von Hans Flam werden "zwey Hofraithplatz" erworben, die aber nicht näher beschrieben werden (doch dürfte nur 1 Platz ein Gebäude gehabt haben). Dagegen ist im Kaufbrief mit Martin Hofmann ausdrücklich von einem "ledig Hofraithplatz" die Rede und es heißt weiter: "das Haus ist abgebrochen". Im Zusammenhang mit dem "Hofraithplatz von Hans Schuwach" ist zu lesen: "1 ledig Hofraith ... ererbt"; ferner wird dazu ein Garten gekauft: "stösst an Carl Stetmüller; Schlosser, zu Diez, Hofraithplatz", "undig appelgarten gelegen" (welcher Obstgarten gemeint ist, bleibt fraglich). Bei den Käufen von Wilhelm Becker, Johann Orth, Joh. Lantzen, Wilhelm Schäfer wird überall auch "1 Hofraith" angeführt, jdoch ohne Zusatz. Schließlich wird noch eine Hofreite genannt zur Ortsbestimmung beim Ankauf eines "Fußpfades" (Verkäufer ist die Gemeinde Hahn, unterschrieben ist das Schriftstück von "Hans Peter Emrich, Bürgermeister zu Hahn"). Dieser Fußweg führt "obig Apolonia Hofraith hinaus zu Wehen". Alle Angaben bestätigen, dass die Lage der Hofreiten die gleiche geblieben ist: Zu beiden Seiten der Ortsstraße und am Weg von Bleidenstadt nach Wehen, alle ziemlich gedrängt unter dem "großen Lehnshof". Zum ersten Mal ist aber auch ein "Gemeinde-Brunnen" erwähnt. (1652: "am gemein brunnen"). Es liegt ziemlich genau in der Mitte des damaligen Ortes, auf der linken Seite der Ortsstraße, ein Stück unter dem großen Lehnshof. Auffallend ist, dass dieser Brunnen sonst niemals genannt wird. Erst 200 Jahre später, am 14. Januar 1857, taucht er wieder auf, in einem Gesuch der Gemeinde Hahn an das Amt Wehen, betr. "Ausbau einer Brunnenleitung in der Ortsstraße". Leider ist auch nichts darüber überliefert, in welchem Zustand Johann Friedrich Köth v. Wanscheid die "erkauft haus ... und güther" übernommen hat oder ob er auch Wiederaufbauarbeiten durchführen musste, was von vornherein anzunehmen ist. Sicherlich gab es aber in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auch für Hahn einen langsamen Aufstieg. Aus den vorhandenen Unterlagen geht nämlich hervor, dass sowohl die Zahl der Einwohner wie auch die der Gebäude zugenommen hat und das vor allem der Viehbestand verhältnismäßig stärker angewachsen ist. So werden 1670 in einem amtlichen Verzeichnis der "Unterthanen" in Hahn wieder 6 Mann, davon 4 dienstbahr Fahrer" aufgezählt, rund 10 Jahre später (nämlich am 27. Januar 1683) sind bereits 8 "bespannte" Leute namhaft gemacht und zwar sind dies:
Und eine Personalstatistik des Amtes Wehen aus dem Jahre 1681 führt unter "Han" auf:
Die beiden letzten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts bringen jedoch eine Art Umwälzung für Hahn. Durch die Initiative der Grafen v. Nassau wurde im Jahre 1680 ein ganz neuer Abschnitt in der wirtschaftlichen Entwicklung des Ortes eingeleitet und zwar durch die Errichtung einer "eisenhütte bey hahn". Die in mehrjähriger Bauzeit erstellten Betriebsanlagen (insgesamt waren es 9 Gebäude) befanden sich "außerhalb" des damaligen Ortsberings, nämlich im Süden des Ortes und am linken Ufer der "Ahr", über die bereits eine "steinerne Brück" führte. Zunächst entstand damit eine Art Vorort von Hahn, aus dem aber allmählich der gesamt neue Ortsteil "Schmelz" hervorwächst. Ob der Hüttenbetrieb unmittelbar die Errichtung von weiteren "privaten" Gebäuden zur Folge hatte, kann nicht mit Sicherheit ermittelt werden. Wohl aber beweisen die Untertanenverzeichisse der Jahre 1700 und 1710 ein Anwachsen der Bevölkerung von Hahn, doch fehlen die Unterlagen für die Gebäude. Als überaus wertvolles Dokument für den gegen Ende des 17. Jahrhunderts bereits sichtbar gewordenen wirtschaftlichen Aufstiegs auch der "Untertanen" in Hahn kann die heute noch vorhandene "Schatzungsliste" aus dem Jahre 1698 angesehen werden. Allerdings fehlen bei allen Angaben über Untertanen die 3 "adeligen Freigüter" und die "herrschaftlichen" Objekte, also z. B. auch die Eisenhütte (Schmelze). Der "Hahner renovirte Schatzfuss" dieses Jahres (heute würde man Steuerverzeichnis sagen) enthält Angaben zu der Steuerpflicht der Untertanen. Im ersten Teil der Liste wird jedem der 16 steuerpflichtigen Untertanen die Steuerschuld vorgeschrieben und zwar zergliedert nach den "Berechnungsgrundlagen" sowie "in summa". Dabei kommen als Steuerquelle in Frage: Kopfgeld, Haus- und Hofbesitz (nach dem Geldwert), Besitz von Haustieren (Anzahl der Pferde, Ochsen, Kühe, Rinder, Schweine, vereinzelt auch Schafe und Ziegen), ferner der Besitz von Ackerland und Wiesen (nach Güteklassen A, B, C, D mit Ausmaß in Morden und Geldwert) und in Ausnahmefällen: ein Gewerbebetrieb. Der zweite Teil enthält Zusammenstellungen und einige kritische Bemerkungen über den Ort im Allgemeinen. In der nun folgenden Abschrift sind jedoch nicht die einzelnen Steuerbeträge angeführt (Sie lassen sich auf Grund des Schatzfusses errechnen), sondern nur die gesamte Steuerschuld und anschließend die maßgeblichen Bemessungsgrundlagen, also Wert des Hofes und der Grundstücke in Geld (Gulden) und Ausmaß in Morgen, dann die Anzahl der Tiere; (Zahl in Klammern=Schätzwert in Gulden).
Diese Schatzungsliste regt zu den verschiedensten Überlegungen und Auswertungen an, die jedoch jeder Leser selbst vornehmen wolle. Hier die wichtigsten Tatbestände:
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