Startseite | Inhalt | Interessante Links | Bilderalbum | Gästebuch | Impressum |
Die
Geschichte der Gemeinde Hahn im Taunus von seinen Anfängen bis zur Stadtgründung Taunusstein 1971 |
|||||
Die Zeit 778 bis 1315 | |||||
Von
der Gründung der Abtei Bleidenstadt (wahrscheinlich 778 n. Chr.) bis
zum Freibrief der Grafen Nassau zu Gunsten des Lehenshofes in Hahn aus
dem Jahre 1315. Was veranlasste Karl den Großen, den weltlichen Herrscher, dem Ansuchen des kirchlichen Oberhirten über das Taunusgebiet, dem Erzbischof Lullus von Mainz, Folge zu geben und die Errichtung eines Benediktiner-Klosters gerade in Bleidenstadt zu bewilligen und tatkräftig zu fördern? Ohne auf irgendwelche Einzelheiten einzugehen, müssen die folgenden Umstände als entscheidend für die Gründung der Abtei festgehalten werden.
Die Benediktiner aber sind den Regeln ihres Ordens verpflichtet, ihren "Gottesdienst" mit "ernster Arbeit zu umrahmen" (z.B. durch Bauten, Unterricht und Wissenschaft, durch Landwirtschaft, Rodungen, Handwerk usw.). Aus heutiger Sicht muss jedoch festgestellt werden, dass es gerade hieran mangelte. Das Kloster nutzte die verschiedenen Höfe lediglich als "Investition", um großmöglichste Erträge zu erzielen. Der Nutzen für der Bevölkerung war gering, sofern er überhaupt vorhanden war. Diese Vernachlässigung der Christlichen/kirchlichen Pflichten dürfte auch mit ein Grund gewesen sein, dass das Kloster später aufgelöst und zu einem Ritterstift umgewandelt wurde. Erst 1964 wurde die evangelische Kirchengemeinde Hahn selbständig. Bis zu diesem Zeitpunkt gehörte sie zum Kirchensprengel Bleidenstadt. Die katholische Kirchengemeinde Hahn wurde sogar erst 1966 selbständig. Allgemein dürfte bekannt sein, dass es in Hahn einen "Kloster- oder Stiftshof" gegeben hat. Weniger bekannt hingegen dürfte sein, welchen Namen Hahn damals hatte. Die zwei ältesten Dokumente, die hierzu Auskunft geben könnten, weil sie "örtliche Verhältnisse" betreffen, sind
sowie
Nachweisbar haben die ersten Äbte in Bleidenstadt mit ihren Benediktiner-Mönchen die ihnen übertragenen Aufgaben sehr ernst genommen und auch viele Erfolge erzielt. So konnte z. B. bereits am 6. Juni 812 die neue Kirche auf dem Petersberg durch Erzbischof Richulf von Mainz eingeweiht werden (es war die erste Steinkirche in der ganzen Umgebung). Die Äbte besaßen damals wie üblich auch "weltliche" Macht. Sie waren Herrscher gegenüber ihren Untertanen und selbst "Großgrundbesitzer". Lediglich ihre richterliche Gewalt war beschränkt und deshalb waren die Äbte gezwungen, eigene "Schirm-Vögte" einzusetzen. Deshalb auch der Ausspruch "Vogtei" Bleidenstadt. Der Ursprung von Ort und Ortsbezeichnung "Hahn" ist nicht überliefert. Folgende Deutung dürfte der Wahrheit am nächsten sein. Als die Abtei zu Bleidenstadt das Land um den Kreckelberg in ihre Hände nahm, gab es dort sicherlich keine Ortschaft im heutigen Sinne. Richteten jedoch die Mönche von ihrem Sitz auf dem Petersberg in Bleidenstadt ihren Blick rundum, dann sahen sie sowohl in nächster Umgebung wie in naher und weiterer Ferne neben Weiden und Wiesen auch viele Ackerbeete und natürlich auch mancherlei Gebäude und verstreut liegende Höfe (=Bifangs). Einen Blick nach Osten lässt gleichfalls deutlich erkennen, dass auch um den Kreckelberg und dem Sauerlachfeld größere Stücke des Landes angebaut sind und dass mitten drinnen auch Wohnstätten sichtbar werden. Die dem althochdeutschen Sprachschatz (die Zeit vor 1.000 n. Chr.) entnommenen Flurnamen: "Im Loh", "Am Kreckelberg", "Vor der Hardt", "Ober dem Hohl", stellen ein zusammenhängendes Ackerland links des Wingsbaches dar, während die nachfolgenden, gleichfalls dem Althochdeutschen entnommenen Flurnamen: "Seifen", "Triesch", "Sauerlach", "Gewann", "Faulgewann", "In der Dell" eines größeres Ackerland auf der gegenüberliegenden Seite bezeichnen. Nun steht fest, dass die Benediktiner von diesen Grundstücken Besitz ergriffen haben, gleichgültig, ob dies damals viele Äcker waren oder weniger, ebenso gleichgültig, in welcher Rechtsform dies geschah und ob dies gleich um 800 herum war oder später. Auf jeden Fall musste der "Kloster-Cellarius" ("Keller" genannt, heute etwa der Finanz- und Wirtschaftsdezernent) diesen Besitz in seinen Verzeichnissen und Büchern irgendwie benennen. Dass sich ihm dabei ein Ausdruck "Hahn" geradezu aufdrängte, ist in zweifacher Hinsicht einleuchtend und erklärlich:
Den Tatbestand der wechselseitigen Benennung von Klosterhof und Ort beweist auch der Wortlaut eines alten an das Kaiserliche Kammergericht eingereichten Schriftsatzes, in dem nachgewiesen werden soll, dass der Lehenshof "zu hayne" seit 1315 "von allen Lasten befreiyet" war. Punkt 1 dieses Schriftsatzes "setzt und sagt als wahr", das "nit weith von wehen ... ein dörflein hain" sowie "ein hoff oder hain genannt" bestanden hat (Wehen hat bereits 1323 die Stadtrechte erhalten). Nachweisbar waren um das Jahr 1000 im Bleidenstadter Klosterbezirk, die dem Ackerbau dienenden Flächen fast schon so groß wie Mitte des 20. Jahrhunderts, jedoch bei einer ganz anders gearteten Betriebsweise. Daraus muss gefolgert werden, dass die verstreut gelegenen Klosterhöfe wahrscheinlich eine Art Muster- und Lehrbetrieb abgegeben haben und dass sie infolgedessen zu einer Art Kristallisationspunkt für Ansiedlungen geworden sind. Aus den ältesten Urkunden und Berichten ist ersichtlich, dass die Benediktiner den sogenannten "großen Lehenshof" zu Hahn, ihr Eigen nannten, dass aber auch die Ortsbewohner ihnen zehntpflichtig waren. Dies wird aber nur dann verständlich, wenn man die Voraussetzung macht, dass Klosterhof und Ort schon vor dem Jahr 1.000 bestanden haben. Denn dass Hahn urkundlich zum ersten Mal kurz nach 1.300 genannt wird, ist reiner Zufall. Urkundlich wird nun die Bezeichnung "Hahn" um das Jahr 1.300 zum ersten Mal überliefert, wobei ausdrücklich von einem "dörflin hayn" und einem "hoff hain" die Rede ist. Gleichzeitig ist aus diesen Schriftstücken zu entnehmen, dass
und
Über das Rechtsstatut der Abtei zu Bleidenstadt sowie über die Hauspolitik der Grafen von Nassau etwas auszusagen, geht über den Rahmen dieser Chronik hinaus. Es muss aber daraufhin gewiesen werden, dass es ein Jahrhunderte langes Ringen bedeutete, bis die nassauischen Grafen, die ursprünglich nur "Schirm-Vögte" der Abtei waren, die wirklichen "Landesherren" im Wehener Grund wurden. Es handelt sich deshalb bei den erwähnten Lasten, Abgaben und Diensten der Einwohner von Hahn um vielerlei Arten, die sowohl vom Kloster wie von den nassauischen Grafen gefordert wurden. Gerade im Jahre 1293 war eine neue Vereinbarung zwischen König Adolf (damals nassauischen Familienoberhaupt) und der Abtei zustande gekommen, welche die Leistungen der "Leute und Dörfer des Klosters" regelt und demzufolge nur das Kloster selbst (in eigener Regie) bewirtschaftetes Land abgabenfrei ist. Dagegen mussten die Lehnsleute des Klosters zu Bleidenstadt Hafer, Hühner und Geld den Nassauischen Grafen entrichten. Auch von den Gefällen des Gerichts standen 1/3 den Grafen von Nassau und 2/3 den Äbten zu. Aus der gleichen Zeitperiode (13. Jahrhundert) ist ein Streit der inzwischen größer gewordenen Dörfer (urkundlich heißt es: "Einwohner von Bleidenstadt und anderen Dörfer") mit den Äbten von Bleidenstadt wegen der "Weid-Gerechtigkeit" (das Recht zur Nutzung der Gemeindeweiden) zu erwähnen. Die Dörfer vertraten den Standpunkt, dass die Abtei lediglich "Mark-Genosse" sei. Als Folge wurde dann vom Kloster der sogenannte "Schafhof" in Bleidenstadt errichtet. |
|||||